Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist das europäische Chemikalienrecht und regelt Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung von Chemikalien. Die zentrale Maxime lautet: „No Data – No Market". Nur Chemikalien, deren Gefährdungspotenzial bekannt und beschrieben ist, dürfen auf den europäischen Markt gelangen.

Registrierungspflicht
Chemische Stoffe, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr und Unternehmen hergestellt oder in die EU importiert werden, müssen in einer zentralen Datenbank der ECHA (European Chemicals Agency) registriert werden. Die Registrierungspflicht trifft Hersteller und Importeure, nicht jedoch Händler. Für gefährliche Stoffe müssen die Bedingungen für einen sicheren Umgang bestimmt und den Anwendern mitgeteilt werden – in der Regel über Expositionsszenarien und Sicherheitsdatenblätter. Die ECHA-Datenbank ECHA Chem macht diese Informationen öffentlich zugänglich.

Beschränkungen und Verbote
Bestimmte Anwendungen von gefährlichen Stoffen können durch Beschränkungen eingeschränkt oder verboten werden. Für Erzeugnisse sind vor allem die Beschränkungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung relevant. Wer Erzeugnisse produziert, importiert oder mit ihnen handelt, muss zunächst sicherstellen, dass keine verbotenen oder beschränkten Stoffe oberhalb der erlaubten Konzentrationen enthalten sind.

SVHC und Informationspflichten
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) werden von der ECHA auf der Kandidatenliste gesammelt. Für Erzeugnisse, die SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten, müssen Lieferanten gewerbliche Abnehmer unaufgefordert informieren. Verbraucher sind auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen zu informieren.

SCIP-Datenbank
Seit dem 5. Januar 2021 müssen alle Unternehmen, die Erzeugnisse oder komplexe Gegenstände in der EU auf den Markt bringen und die SVHC mit einem Gehalt von über 0,1 Massenprozent enthalten, Informationen in der SCIP-Datenbank der ECHA zur Verfügung stellen. Ausgenommen sind Händler, die ausschließlich an Privatkunden verkaufen.

Unterstützung bei Fragen zur REACH-Verordnung bieten die nationalen REACH-Helpdesks – in Österreich beim Umweltbundesamt, in Deutschland bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).