Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) legt EU-weit fest, wie chemische Stoffe und Gemische eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden müssen. Zusammen mit dem Sicherheitsdatenblatt bildet sie die zentrale Informationsquelle für den sicheren Umgang mit chemisch-technischen Produkten auf der Baustelle.
Was regelt die CLP-Verordnung?
Die CLP-Verordnung setzt das GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) in europäisches Recht um. Ihr Ziel: eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Alle Chemikalien – Reinstoffe wie Gemische – unterliegen beim Inverkehrbringen generell der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht, unabhängig von der Menge. Die Verordnung regelt, wie man Chemikalien die richtigen Gefahrenprofile zuordnet (Einstufung) und daraus die für den Verwender passende Kennzeichnung ableitet. Damit soll eine sichere Verwendung möglich sein.
Wie hängen CLP und REACH zusammen?
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Restriction and Authorization of Chemicals) gilt generell für alle chemischen Stoffe – unabhängig davon, ob sie gefährlich sind. Die REACH-Bestimmungen nehmen häufig Bezug auf die Einstufung nach CLP. Umgekehrt nutzt die CLP-Verordnung Registrierungsdaten aus REACH zur Einstufung.
Wer trägt welche Pflichten?
Nach CLP gibt es für alle Beteiligten in der Lieferkette eine generelle Verpflichtung zur Zusammenarbeit, um die Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen zu erfüllen. Hersteller und Importeure müssen die Einstufung und Kennzeichnung eines registrierungspflichtigen oder gefährlichen Stoffes nach dem erstmaligen Inverkehrbringen an die Europäische Chemikalienagentur ECHA melden – unabhängig von der hergestellten oder importierten Menge. Die ECHA führt ein zentrales Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis, das als Online-Datenbank öffentlich zugänglich ist.
Was steht im Sicherheitsdatenblatt?
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) beinhaltet wertvolle Informationen über einen Stoff oder ein Gemisch. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, für viele Chemikalien Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, damit Informationen zu den verwendeten Chemikalien für alle Beteiligten in der Lieferkette durchgehend verfügbar sind.
Praxis-Tipp: So nutzen Sie das Sicherheitsdatenblatt
Lesen Sie vor Arbeitsbeginn immer das Sicherheitsdatenblatt des Produkts. Achten Sie besonders auf die Gefahrenpiktogramme – sie zeigen Ihnen auf einen Blick, welche Gefahren von einem Stoff ausgehen. Lagern Sie das SDB so, dass alle Mitarbeiter jederzeit Zugriff haben – z. B. digital auf dem Smartphone oder als Ausdruck im Baucontainer.

