Die ÖNORM B 3140 definiert den Prüfparameterumfang für rezyklierte Gesteinskörnungen aus Baurestmassen, die in Beton, ungebundenen und hydraulisch gebundenen Gemischen im Ingenieur- und Straßenbau eingesetzt werden. Die Norm berücksichtigt die speziellen geografischen, topografischen und klimatischen Verhältnisse Österreichs und legt fest, welche Anforderungen an Material aus Abbruch, Aushub und Straßenaufbruch zu stellen sind, damit es als Baustoff wiederverwendet werden kann.
Was regelt die ÖNORM B 3140?
Die Norm legt fest, unter welchen Bedingungen rezyklierte Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische gemäß ÖNORM EN 13242 sowie für Beton nach ÖNORM EN 12620 eingesetzt werden dürfen. Sie umfasst 36 Seiten und zitiert zahlreiche weitere Normen, darunter ÖNORM B 3100, B 3131, B 3132, B 4710-1, B 4810 und B 4811 sowie diverse EN-Normen zur Prüfung von Gesteinskörnungen.
Im Zentrum steht die Qualitätssicherung: Rezyklierte Gesteinskörnungen müssen sowohl umwelttechnisch als auch bautechnisch geprüft werden. Die Umweltverträglichkeit wird im Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 geregelt, während die bautechnischen Anforderungen für natürliche Gesteinskörnungen in den ÖNORMen B 3131 und B 3132 festgehalten sind.
Welche Ausgangsmaterialien können rezykliert werden?
In Österreich können Recyclingbaustoffe aus verschiedenen Quellen hergestellt werden:
- Bodenaushubmaterial und Bodenbestandteile
- Bauschutt und Betonabbruch
- Straßenaufbruch und Asphalt
- Gleisaushubmaterial
- Technisches Schüttmaterial
- Konverterschlacke
- Einkehrsplitt
Je nach Ausgangsmaterial erfolgt die Herstellung und Qualitätssicherung entweder nach den Vorgaben der Recycling-Baustoffverordnung oder des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023. Rezyklierte Gesteinskörnungen bestehen aus natürlichen, industriellen oder rezyklierten Körnungen, die aus Abfällen hergestellt und gemäß EU-Bauprodukte-Verordnung als Baustoffe wiederverwendet werden können.
Wie funktioniert die Qualitätssicherung?
Die Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen erfolgt auf zwei Ebenen: Umweltverträglichkeit und bautechnische Eignung. Zu den Untersuchungsverfahren für die Umweltverträglichkeit zählen die grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial, Deklarationsprüfungen von Recycling-Baustoffen, werkseigene Produktionskontrollen sowie die Qualitätssicherung von Einzelchargen.
Bautechnische Eignungsprüfungen werden gemäß ÖNORM B 3140, B 3141, EN 13242, EN 12620 und EN 13043 durchgeführt. Die Norm verweist auf zahlreiche Prüfverfahren, darunter ÖNORM EN 933 zur Korngrößenverteilung, EN 1097 zu physikalischen Eigenschaften wie Wasseraufnahme und Rohdichte sowie EN 1367 zur Frostbeständigkeit und EN 1744 zu chemischen Eigenschaften.
Was besagt die Richtlinie für Recycling-Baustoffe?
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) hat eine Richtlinie für Recycling-Baustoffe veröffentlicht, die seit Jänner 2023 in zweiter Auflage vorliegt. Diese Richtlinie gibt Anforderungen zur Herstellung von qualitätsgesicherten Recycling-Baustoffen aus überwiegend natürlichen Gesteinskörnungen wieder und stellt Güte- und Qualitätsbestimmungen sowie Art und Umfang der Prüfungen dar.
Die neue Richtlinie ist mehrfach konform: Sie erfüllt die ÖNORM B 3151 „Rückbau", die Recycling-Baustoffverordnung, die ÖNORM B 3140 „Rezyklierte Gesteinskörnungen", die CE-Kennzeichnung und die europäischen Normen ÖNORM EN 13242 und EN 12620. Zudem berücksichtigt sie die RBV-Novelle und enthält ein Ergänzungsblatt zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023.
Ein wichtiger Punkt: Recycling-Baustoffe der Qualitätsklassen U-A, U-B oder U-E gemäß Recycling-Baustoffverordnung dürfen in untergeordneten Mengen von maximal 50 Prozent zur bautechnischen Verbesserung zugemischt werden.
Warum ist die ÖNORM B 3140 entscheidend für die Kreislaufwirtschaft?
Die ÖNORM B 3140 ist ein Instrument, um zirkuläres Bauen in Österreich voranzutreiben. Sie schafft einen einheitlichen Standard für die Wiederverwendung mineralischer Baurestmassen und trägt dazu bei, die Deponierung von Bauschutt zu reduzieren. Durch die klare Definition von Prüfparametern und Qualitätsanforderungen wird sichergestellt, dass rezyklierte Gesteinskörnungen die gleichen technischen Standards erfüllen wie natürliche Gesteinskörnungen.
Für Planer, Bauausführende und Baustoffhersteller bietet die Norm Rechtssicherheit. Sie definiert, welche Prüfungen durchgeführt werden müssen und welche Anforderungen an rezyklierte Gesteinskörnungen für unterschiedliche Anwendungen gelten. Damit wird der Einsatz von Recyclingbaustoffen in Bauprojekten planbar und rechtlich abgesichert.
Weitere Informationen zur Qualitätssicherung von Recycling-Baustoffen finden sich in der ÖNORM B 4710 für Beton mit besonderen Eigenschaften sowie in Artikeln zu Urban Mining und der EPD-Erstellung für Bauprodukte.
