Die Rissbreitenbegrenzung ist ein Nachweisverfahren in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit, das die maximal zulässige Rissbreite in Stahlbetonbauteilen regelt. Risse in Beton sind technisch unvermeidbar – der Baustoff schwindet und reagiert auf Temperaturwechsel. Entscheidend ist, dass diese Risse kontrolliert bleiben: Zu breite Risse gefährden die Dauerhaftigkeit durch eindringende Feuchtigkeit und können die optische Akzeptanz und die Dichtheit von Bauteilen beeinträchtigen.

Die ÖNORM B 1992-1-1 aus dem Jahr 2007 enthält nationale Festlegungen, Erläuterungen und Ergänzungen zur ÖNORM EN 1992-1-1, dem Eurocode 2 für die Bemessung von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken. Teil 1-1 behandelt die Grundlagen und Anwendungsregeln für den Hochbau. Die Norm wurde vom ON-Komitee ON-K 010 für Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau herausgegeben. Innerhalb dieser Norm sind die Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit geregelt – dazu zählt neben der Durchbiegungskontrolle und der Spannungsbegrenzung auch die Rissbreitenbegrenzung.

Die Begrenzung der Rissbreite dient mehreren Zielen: Sie schützt vor Korrosion durch eindringende Feuchtigkeit und Chlorid, trägt zur Dauerhaftigkeit bei und erhält die optische Akzeptanz sowie die Dichtheit von Bauteilen.

In der Praxis stehen zwei Nachweisverfahren zur Verfügung: Ein vereinfachtes Verfahren, das die Stabdurchmesser und Stababstände begrenzt, und ein genauer Nachweis, bei dem die Rissbreite aus Stahlspannung, Betonzugverhalten und Verbundwirkung berechnet wird.

Mehrere Faktoren beeinflussen die Rissbreite: der Bewehrungsgrad, der Stabdurchmesser, die Betondeckung, die Betonzugfestigkeit sowie Eigenspannungen aus Schwindverhalten und Temperaturgradienten.

Bei der Planung und Ausführung empfiehlt sich eine gleichmäßige Verteilung der Bewehrung. Bei hohen Zwangsspannungen – etwa in langen Bodenplatten – können zusätzliche Schwindbewehrung oder schwindkompensierte Betone eingesetzt werden. Die Einhaltung der Expositionsklasse ist entscheidend: In chloridhaltigen Umgebungen sind die Anforderungen an Betondeckung und Rissbreite strenger. Fugen und Sollrissstellen ermöglichen es, Risse gezielt zu steuern.

Die Rissbreitenbegrenzung ist ein integraler Bestandteil der Tragwerksplanung und definiert Bewehrungsführung, Stabwahl und oft auch die Betonrezeptur. Für die sichere Umsetzung sind die aktuellen nationalen Regelwerke maßgebend.