Mauermörtel wird nach ÖNORM EN 998-2 in Festigkeitsklassen von M1 bis M20 eingeteilt. Die Ziffer in der Klassenbezeichnung gibt den Mindestwert der Druckfestigkeit in N/mm² an: M5 steht für eine Mindestdruckfestigkeit von 5 N/mm², M10 für 10 N/mm². Diese Klassifizierung gilt europaweit und ermöglicht Planern und Ausführenden eine schnelle Zuordnung der Mörteleignung zu Mauerwerksklassen.

Mauermörtel erfüllt im Mauerwerk mehrere Aufgaben: Er stellt die Lager-, Stoß- und Längsfugen her, sichert die gleichmäßige Kraftübertragung von Stein zu Stein und gleicht Maßtoleranzen der Steine aus. Damit beeinflusst er nicht nur die Tragfähigkeit, sondern auch Wärmedämmung, Schallschutz und Dauerhaftigkeit des fertigen Mauerwerks.

Welche Mörtelarten werden unterschieden?

Nach DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN 20000-412 werden drei Hauptgruppen von Mauermörtel unterschieden:

  • Normalmauermörtel (NM) wird nach steigender Mindestdruckfestigkeit in die Klassen M1, M2,5, M5, M10 und M20 eingeteilt. Die Solldicke der Lagerfuge beträgt 12 mm.
  • Leichtmauermörtel (LM) verbessert die wärmedämmenden Eigenschaften und wird nach dem Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit in die Gruppen LM 21 (0,21 W/(m·K)) und LM 36 (0,36 W/(m·K)) eingeteilt. Auch hier beträgt die Solldicke der Lagerfuge 12 mm.
  • Dünnbettmörtel (DM) wird für Plansteine und Planelemente mit sehr geringen Maßabweichungen in der Steinhöhe (≤ 1,0 mm) verwendet. Das Größtkorn der Gesteinskörnungen darf höchstens 1,0 mm betragen; die Fugendicke beträgt 1 bis 3 mm.

Wie wird die Druckfestigkeit geprüft?

Die Druckfestigkeit von Mauermörtel wird nach DIN 18555-9 an Prüfkörpern im Alter von 28 Tagen ermittelt. Dabei kommen drei Verfahren zum Einsatz:

  • Verfahren I: Quaderförmige Prüfkörper werden vollflächig belastet.
  • Verfahren II: Plattenförmige Prüfkörper werden teilflächig mit einem quadratischen Druckstempel belastet.
  • Verfahren III: Kleinere plattenförmige Prüfkörper werden teilflächig mit einem kreisrunden Druckstempel belastet.

Für Normalmauermörtel M2,5 beträgt die Fugendruckfestigkeit mindestens 1,25 N/mm² (Verfahren I), 2,5 N/mm² (Verfahren II) oder 1,75 N/mm² (Verfahren III). Für M10 liegen die Werte bei 5,0, 10,0 bzw. 7,0 N/mm². Die unterschiedlichen Prüfverfahren bilden verschiedene Belastungssituationen im realen Mauerwerk ab.

Welche weiteren Anforderungen gelten?

Neben der Druckfestigkeit definiert DIN 20000-412 weitere Mindestanforderungen an Werkmauermörtel nach Eignungsprüfung:

  • Trockenrohdichte: Normalmauermörtel muss eine Trockenrohdichte von mindestens 1300 kg/m³ aufweisen; Leichtmauermörtel maximal 1300 kg/m³, Dünnbettmörtel mindestens 1500 kg/m³.
  • Verbundfestigkeit: Für M2,5 sind mindestens 0,04 N/mm² erforderlich, für M5 0,08 N/mm², für M10 0,10 N/mm². Die Verbundfestigkeit wird indirekt über die charakteristische Anfangsscherfestigkeit (Haftscherfestigkeit) nach DIN EN 1052-3, Verfahren B, ermittelt.
  • Chloridgehalt: Der Chloridgehalt darf maximal 0,1 Masse-% bezogen auf die Trockenmasse des Mörtels betragen, um Bewehrungskorrosion zu vermeiden.
  • Brandverhalten: Mauermörtel muss der Baustoffklasse A1 entsprechen.

Bei Dünnbettmörtel kommen zusätzliche Anforderungen hinzu: Die Verarbeitbarkeitszeit muss mindestens 4 Stunden betragen, die Korrigierbarkeitszeit mindestens 7 Minuten. Die Verbundfestigkeit liegt mit mindestens 0,20 N/mm² deutlich höher als bei Normalmauermörtel.

Wie werden Mauermörtel auf die Baustelle geliefert?

Heute werden im Bereich des Mauermörtels praktisch ausschließlich Werkmörtel eingesetzt. Als Lieferformen werden unterschieden:

  • Werk-Trockenmörtel ist ein fertiges Gemisch, dem auf der Baustelle nur noch Wasser zugemischt wird. Lieferung erfolgt im Silo oder in Säcken.
  • Werk-Frischmörtel wird gebrauchsfertig in Fahrmischern auf die Baustelle geliefert, in Mörtelkübel (meist 200 l) entladen und ist in der Regel 36 Stunden verarbeitbar.
  • Werk-Vormörtel ist vor allem in Norddeutschland verbreitet. Es handelt sich um ein werkmäßig vorbereitetes Gemisch aus Sand und Kalk sowie weiteren Zusätzen; auf der Baustelle müssen Zement und Wasser zugegeben werden.
  • Mehrkammer-Silomörtel enthält die Mörtelausgangsstoffe in getrennten Kammern eines Silos und wird unter dem Silo dosiert, gemischt und mit Wasser versetzt.

Welche regulatorischen Entwicklungen gibt es?

Die Klassifizierung nach DIN EN 998-2 hat die ältere deutsche Einteilung in Mörtelgruppen NM I, NM II, NM IIa, NM III, NM IIIa (nach DIN 18580 für Baustellenmörtel) weitgehend abgelöst. Nur noch in Sonderfällen für Baustellenmörtel kommt die alte Norm zur Anwendung. Die europaweit harmonisierte Klassifizierung erleichtert die grenzüberschreitende Bauplanung und die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten. Für Mörtel nach Eignungsprüfung ist die Druckfestigkeit vom Hersteller anzugeben; alternativ darf der Hersteller die Druckfestigkeitsklasse angeben.

Die Zuordnung von Mörtelklassen zu Mauerwerksklassen erfolgt nach Expositionsklassen und statischen Anforderungen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Längs- und Querverformung des Mörtels unter Druckbeanspruchung die Tragfähigkeit des Mauerwerks nicht übermäßig herabsetzt. Liegt für Leichtmauermörtel kein Nachweis vor, ist mindestens die Mörtelklasse M10 zu verwenden.

Die Klassifizierung M1 bis M20 bildet die Grundlage für die normgerechte Ausführung und Bemessung von Mauerwerk nach Eurocode 6. Sie schafft Transparenz über die mechanischen Eigenschaften und erlaubt eine sichere Abstimmung zwischen Stein und Mörtel – eine Voraussetzung für dauerhaftes, tragfähiges Mauerwerk.