Der Alkaligehalt von Zement bezeichnet den Anteil alkalischer Verbindungen – vor allem Natriumoxid und Kaliumoxid – im Bindemittel. Diese Alkalien können im Beton mit bestimmten Gesteinskörnungen reagieren und zu schädlichen Alkali-Kieselsäure-Reaktionen führen, die langfristig die Dauerhaftigkeit des Betons gefährden. Die ÖNORM B 3310 (Ausgabe 1995-09-01) legt für Zement in Österreich spezifische Anforderungen fest, darunter chemische Grenzwerte, die der Vermeidung solcher Reaktionen dienen.
Warum ist der Alkaligehalt reguliert?
Alkalien im Portlandzement stammen überwiegend aus dem Klinker, können aber auch durch Betonzusatzstoffe wie Flugasche oder Hüttensand eingetragen werden. Wenn sie in wässriger Lösung mit reaktiven Silikaten in Gesteinskörnungen – etwa Opal, Chalcedon oder bestimmten Quarzen – in Kontakt kommen, entsteht ein alkalisches Kieselsäure-Gel, das unter Wasseraufnahme quillt. Die Folge sind Risse, Abplatzungen und der Verlust der Druckfestigkeit.
Die ÖNORM B 3310 zielt darauf ab, durch chemische Grenzwerte und normative Anforderungen an die Zementzusammensetzung das Risiko solcher Alkali-Kieselsäure-Reaktionen zu begrenzen. Die Norm verweist auf die Kennzeichnungspflicht gemäß § 3 (2) des österreichischen Normengesetzes und wurde im Kurzverfahren erstellt, da die Änderungen gegenüber der Vorgängerausgabe 1994-04 ausschließlich formaler Natur waren.
Welche chemischen Grenzwerte gelten?
Die ÖNORM B 3310 (1995) enthält in Abschnitt 3 „Anforderungen an Zement" einen Unterabschnitt 3.1 „Chemische Grenzwerte", der die zulässigen Alkaliwerte und weitere chemische Grenzen definiert. Konkrete Zahlenwerte für den Alkaligehalt sind in den verfügbaren Quellenauszügen nicht vollständig dokumentiert, weshalb eine detaillierte Bewertung der maximal zulässigen Alkalität nur anhand der vollständigen Normausgabe möglich ist. Ergänzend regelt die Norm in Abschnitt 3.2 den zulässigen Siebrückstand und in 3.3 die Raumbeständigkeit, die ebenfalls für die Qualitätssicherung von Transportbeton und Baustellenzement relevant sind.
Neben dem Alkaligehalt nennt die Norm weitere chemische Merkmale, die für bestimmte Zementarten und Anwendungen relevant sind. So beschreibt Abschnitt 1.3.6 der ÖNORM B 3310 erhöht sulfatbeständige Zemente, darunter Portlandzemente mit stark erhöhtem Widerstand gegen Sulfatangriff (PZ .. HS) und Zemente mit mäßig erhöhtem Sulfatwiderstand. Diese Sondergruppen sind für die Verwendung in Expositionsklassen mit aggressiven Böden oder Grundwasser entscheidend.
Wie unterscheidet sich die ÖNORM von der europäischen Norm?
Die ÖNORM B 3310 (1995) stellt laut Vorbemerkung eine teilweise Anpassung an die Europäische Vornorm ENV 197-1 dar. Wesentliche, „nach dem derzeitigen Stand nicht mehr strittige Teile" wurden übernommen, während in anderen Abschnitten nationale Bestimmungen beibehalten wurden. Dies betrifft insbesondere die Festigkeitsprüfung und deren enge Verknüpfung mit den ÖNORMEN für den Beton- und Stahlbetonbau, insbesondere mit ÖNORM B 4200-10.
Diese Koexistenz nationaler und europäischer Anforderungen sollte den Übergang zu einer künftigen verbindlichen Übernahme der Europäischen Norm für Zement vorbereiten. Die ÖNORM B 3310 (1995) weist ausdrücklich darauf hin, dass „entsprechend dem Fortschritt bei der Erstellung der Europäischen Normen für den Beton- und Stahlbetonbau eine weitere Anpassung der vorliegenden Norm notwendig werden könnte".
Welche Zementarten werden unterschieden?
Die ÖNORM B 3310 definiert verschiedene Zementarten gemäß Tabelle 1, darunter:
- Portlandzement (PZ): hergestellt aus Portlandzementklinker und Calciumsulfat
- Eisenportlandzement (EPZ): Mischung aus Klinker und Hüttensand
- Flugaschezement (FAZ): enthält Flugasche als Zementzusatzstoff
- Compositzement (CMZ): mit verschiedenen Zusatzstoffen, etwa Kalkstein oder Füller
- Hochofenzement (HOZ): mit hohem Hüttensandanteil
Jede dieser Gruppen kann spezifische Alkalitätseigenschaften aufweisen, abhängig von der Klinkerqualität und den Betonzusatzstoffen. Die chemischen Grenzwerte sind daher nach Zementart differenziert.
Praktische Relevanz für Planung und Ausschreibung
Für Architekten, Bauingenieure und Baustoffhändler ist die Kenntnis der ÖNORM B 3310 und ihrer Alkali-Anforderungen wichtig, wenn Projekte in Österreich oder nach österreichischen Normen realisiert werden. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder bei der Verwendung ausländischer Zemente müssen Planer prüfen, ob die chemischen Grenzwerte der ÖNORM eingehalten werden oder ob eine Äquivalenzbeurteilung nach EN 197-1 ausreicht.
Die Norm enthält zudem Übergangsbestimmungen: Da sich die Ausgabe 1995 inhaltlich nicht von der Vorgängerausgabe 1994-04 unterscheidet, bleiben alle auf Basis der Vorgänger-Ausgabe vorgenommenen Eintragungen in das Register der ÖNORM-geprüften Erzeugnisse aufrecht. Dies erleichtert die Kontinuität in der Konformitätsbewertung und vermeidet Doppelprüfungen.
Für weiterführende Informationen zu Alkalireaktionen im Beton empfiehlt sich die Lektüre der Artikel zur Alkalitätsreserve im Beton und zur Ettringitbildung in zementgebundenen Systemen, die ergänzende Aspekte der chemischen Dauerhaftigkeit im Betonbau beleuchten.


