Die europäische Norm DIN EN 12004 (bzw. ISO-Norm 13007 Teil 1) legt fest, welche Leistungsanforderungen Fliesenkleber erfüllen müssen. Zementhaltige Mörtel werden mit den Buchstabencodes C1 und C2 klassifiziert, ergänzt durch optionale Zusatzeigenschaften wie T, E oder F. Die Kennwerte S1 und S2 beschreiben die Durchbiegung und damit die Flexibilität zementärer Klebemörtel. Wer Großformatfliesen auf Gipskartonplatten, Naturstein oder Holz verlegen will, braucht mehr als einen Einheits-Mörtel – er benötigt einen Kleber, der exakt auf Fliese, Untergrund und Umgebungsbedingungen abgestimmt ist.

Haftfestigkeit: C1 versus C2

Die Klassen C1 und C2 definieren Haftzugwerte für zementhaltige Dünnbettmörtel. C1 fordert eine Haftzugfestigkeit von mindestens 0,5 N/mm² und bildet die Mindestanforderung für alle zementären Verlegemörtel. C2 verlangt mindestens 1 N/mm² und beschreibt damit einen deutlich erhöhten Leistungsstandard. Beide Klassen werden nach vier verschiedenen Lagerungsarten geprüft: Trockenlagerung, Wasserlagerung, Warmlagerung und Frost-Tau-Wechsel-Lagerung. Dabei muss jeweils der Mindestwert erreicht werden. Zusätzlich fordert die Norm eine Haftzugfestigkeit von mindestens 0,5 N/mm² nach einer offenen Zeit von zehn Minuten für schnell erhärtende Mörtel beziehungsweise nach 20 Minuten für normal erhärtende Mörtel.

Durchbiegung und Flexibilität: S1 und S2

Die S-Kennzeichnung beschreibt die Durchbiegung des ausgehärteten, zementären Dünnbettmörtels. Gemessen wird an einem definierten Mörtelstreifen (Prüfkörper). S1 steht für verformbare Mörtel mit einer Durchbiegung von mindestens 2,5 mm und kleiner als 5 mm. S2 kennzeichnet stark verformbare Flexkleber mit einer Durchbiegung von mindestens 5 mm. Diese Anforderung ist doppelt so hoch wie bei der deutschen Richtlinie „Flexmörtel", die nur 2,5 mm vorschreibt – allerdings unter abweichenden Prüfbedingungen. Ein zementärer Klebemörtel der Klasse C2/S1 erfüllt damit die deutsche Flexmörtel-Richtlinie und übertrifft sie zugleich in der Flexibilität. Die Klassifizierung C2/S1 ist damit höherwertiger als die ausschließliche Kennzeichnung mit der Flexmörtel-Raute.

Verarbeitungseigenschaften: T, E und F

Neben Haftung und Flexibilität definiert die Norm optionale Verarbeitungseigenschaften, die frei wählbar sind:

  • T (thixotrop): verringertes Abrutschen an vertikalen Flächen
  • E (extended open time): verlängerte klebeoffene Zeit
  • F (fast setting): schnelles Abbinden (nur bei zementhaltigen Mörteln)

Ein Produkt mit der Kennzeichnung C2TE/S1 ist damit ein Flexkleber mit Haftzugfestigkeit über 1 N/mm², verringertem Abrutschen, verlängerter offener Zeit und einer Durchbiegung über 2,5 mm. Die Kombination mehrerer Buchstaben erlaubt eine präzise Abstimmung auf die Anforderungen des jeweiligen Verlegebereichs.

Dispersionskleber und Reaktionsharze: D und R

Neben zementhaltigen Mörteln (Typ C) regelt DIN EN 12004 auch Dispersionskleber (Typ D) und Reaktionsharzklebstoffe (Typ R). Dispersionskleber sind gebrauchsfertige Pasten, häufig auf Basis von Kunststoffdispersionen. Reaktionsharze – etwa auf Epoxidharz-Basis – bieten höchste chemische Beständigkeit und finden in Industriebauten oder in Bereichen mit extremer Beanspruchung Verwendung. Auch hier unterscheidet die Norm zwischen Normalanforderungen (1) und erhöhten Anforderungen (2). Die Zusatzeigenschaften T und E gelten analog.

Fugenmörtel: DIN EN 13888

Zementhaltige Fugenmörtel werden nach der Europäischen Norm DIN EN 13888 klassifiziert. Die Norm unterscheidet normale zementhaltige Fugenmörtel (Typ 1) von verbesserten Fugenmörteln mit zusätzlichen Kennwerten (Typ 2). Zusatzeigenschaften sind A (hohe Abriebbeständigkeit) und W (verringerte Wasseraufnahme). Ein Fugenmörtel mit der Bezeichnung CG2WA erfüllt damit erhöhte Anforderungen, weist eine verringerte Wasseraufnahme und hohe Abriebbeständigkeit auf – eine Kombination, die für stark beanspruchte Bodenfliesen in Gewerbe- oder Industriebauten erforderlich ist.

CE-Kennzeichnung: Konformität, keine Qualitätsaussage

Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller die Konformität seines Produkts mit den jeweiligen Euronormen. Eine CE-Kennzeichnung ist seit dem 1. April 2004 für Fliesenkleber gesetzlich vorgeschrieben und dient als „Warenpass" für den freien Warenverkehr in Europa. Mindestanforderung ist die Güte C1 nach DIN EN 12004. Vor der CE-Kennzeichnung ist eine Erstprüfung durch ein anerkanntes Prüfinstitut erforderlich, das bestätigt, dass die geforderten Eigenschaften gemäß Euronorm erfüllt werden. Die CE-Kennzeichnung ist jedoch keine Qualitätsaussage, sondern lediglich eine Konformitätserklärung – höherwertige Kleber wie C2 oder S2 gehen deutlich über die CE-Mindestanforderungen hinaus.

Nationale Flexmörtel-Richtlinie und europäische Norm

Die deutsche Flexmörtel-Richtlinie ist eine nationale Anforderung ohne europäische Gültigkeit. Sie fordert für einkomponentige, flexible Klebemörtel die Mindestanforderungen der europäischen Klasse C2 sowie eine Durchbiegung von mindestens 2,5 mm. Allerdings ist die Prüfmethodik der Richtlinie in entscheidenden Prüfbedingungen nicht direkt mit der DIN EN 12004 vergleichbar – insbesondere die Beschaffenheit der Prüfkörper unterliegt in der Euronorm wesentlich strengeren Maßstäben. Jeder einkomponentige, flexible Dünnbettmörtel, der nach DIN EN 12004 geprüft ist und den Klassifizierungen C2/S1 entspricht, ist damit ein Flexmörtel im Sinne der deutschen Richtlinie und übertrifft deren Anforderungen in der Durchbiegung.

Praxis: Welcher Kleber für welchen Einsatz?

Großformatige Feinsteinzeug-Fliesen auf schwingenden Untergründen oder in Bereichen mit Temperaturschwankungen erfordern hohe Haftfestigkeit und Flexibilität – typisch wäre hier ein Kleber der Klasse C2FE/S2. Kleinformatige keramische Fliesen im Innenbereich auf Estrich kommen oft mit C1TE aus. Natursteinfliesen benötigen je nach Steinart abgestimmte Formulierungen, um Verfärbungen zu vermeiden. Die Norm bietet damit ein differenziertes System, das Planer, Hersteller und Verarbeiter in die Lage versetzt, die Eignung eines Klebers objektiv zu bewerten. Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung auf dem Gebinde korrekt auf die Anforderungen des Projekts abgestimmt wird – eine Aufgabe, die weder durch CE-Kennzeichnung noch durch Marketingbegriffe ersetzt werden kann.

Weiterführende Informationen zu bauchemischen Normenvorgaben bietet der Beitrag Wie Sie Fugenabdichtungen bei erdberührten Bauteilen nach DIN 18533 korrekt ausführen. Grundlagen zu Werkmörteln im Allgemeinen finden sich unter Werkmörtel versus Baustellenmischung: Definition, Herstellung und Unterschiede.