Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Bauprodukt die grundlegenden Anforderungen der europäischen Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) erfüllt. Sie wird an allen Bauprodukten angebracht, für die der Hersteller eine Leistungserklärung gemäß Artikel 4 und 6 der Verordnung erstellt hat. Diese Leistungserklärung ist immer dann erforderlich, wenn ein Bauprodukt von einer harmonisierten Europäischen Norm (hEN) erfasst ist oder einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) entspricht.

Für Sie als Verarbeiter bedeutet das: Ohne CE-Kennzeichnung darf das Material nicht auf den Markt gebracht werden – Sie können es rechtlich nicht verwenden.

Wer trägt die Verantwortung?

Mit der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit der in der Leistungserklärung deklarierten Leistung für die wesentlichen Merkmale. Diese wesentlichen Merkmale umfassen alle in der relevanten harmonisierten technischen Spezifikation angeführten Produktkennwerte. Der Hersteller muss zudem die Einhaltung aller Anforderungen der Bauprodukteverordnung und anderer einschlägiger Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sicherstellen.

Was regelt die Bauprodukteverordnung?

Rechtsgrundlage der CE-Kennzeichnung ist seit 1. Juli 2013 die Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011). Sie gilt europaweit und schafft die Basis für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt: Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung weder untersagen noch behindern, sofern die erklärten Leistungen den im jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Anforderungen entsprechen.

In Österreich regelt die vom OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) herausgegebene Baustoffliste ÖE die Verwendungsbestimmungen CE-gekennzeichneter Produkte unter Berücksichtigung spezifischer nationaler Anforderungen. Das ist wichtig, weil die CE-Kennzeichnung zwar die Konformität mit europäischen Normen bestätigt, aber nicht zwingend alle nationalen Anforderungen an Brandschutz oder Statik abdeckt.

Wann ist die CE-Kennzeichnung Pflicht?

Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend für alle Bauprodukte, die unter eine harmonisierte Europäische Norm (hEN) fallen oder für die eine Europäische Technische Bewertung (ETA) vorliegt.

Was steht in der Leistungserklärung?

Die Leistungserklärung ist das zentrale Dokument, das der Hersteller bereitstellen muss. Sie enthält:

  • Eindeutige Identifikation des Produkts (Typ, Charge, Seriennummer)
  • Erklärte Leistung für die wesentlichen Merkmale
  • Angabe der harmonisierten Norm oder ETA
  • Name und Anschrift des Herstellers
  • System der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

Die EU-Kommission hat mit der Verordnung Nr. 574/2014 verbindliche Muster zur Erstellung einer Leistungserklärung veröffentlicht, um die Einheitlichkeit sicherzustellen.

Wie prüfen Sie die CE-Kennzeichnung auf der Baustelle?

Für Sie als Verarbeiter ist entscheidend, dass Sie die Leistungserklärung jederzeit einsehen können. Der Hersteller oder Händler muss sie Ihnen auf Anfrage zur Verfügung stellen – in Papierform oder digital. Achten Sie darauf:

  • Ist das CE-Zeichen sichtbar und dauerhaft auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht?
  • Stimmen die deklarierten Leistungen mit den baurechtlichen Anforderungen Ihres Projekts überein?
  • Liegt eine gültige Leistungserklärung vor?

Vorsicht bei Produkten, die in der harmonisierten Norm nur teilweise erfasst sind: In Einzelfällen werden CE-gekennzeichnete Produkte weitergehend über den in der harmonisierten Norm angeführten Anwendungsbereich verwendet. Dann sind sie ergänzend konform zu nationalen anwend